Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
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Niederlande
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10623 Berlin
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HINWEIS: Sie können unsere Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen auch als PDF herunterladen.
www.12-apostoli.de/allgemeine Veranstaltungsbedingungen.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen 12 Apostoli Berlin
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des 12 Apostoli Berlin zur Durchführung von Veranstaltungen
wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen, Hochzeiten, private Feiern
jeglicher Art etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des 12 Apostoli Berlin, soweit nichts Abweichendes in Textform (vgl. §
12.1) vereinbart wird. Der Begriff „12 Apostoli Berlin“ ersetzt im Folgenden die Bezeichnung der
Betreibergesellschaft (G02 B.V./12 Apostoli Berlin Mitte, B49 B.V./12 Apostoli Berlin-Charlottenburg,
H90 B.V./Locanda 12 Apostoli).
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die
Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen Zustimmung des 12 Apostoli Berlin in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Es gelten ausschließlich unsere vorliegenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
Entgegengestehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Veranstaltungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos
erbringen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Haftung des 12 Apostoli Berlin, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das 12 Apostoli Berlin und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch das 12 Apostoli Berlin zustande. Dem 12 Apostoli Berlin
steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Sämtliche etwaigen Angebote des 12 Apostoli
Berlin sind unverbindlich und freibleibend. Das 12 Apostoli Berlin kann bis zum Vertragsschluss insb.
über die Veranstaltungsräume anderweitig verfügen, außer es ist ausdrücklich mindestens in
Textform eine Frist, bis zu der sich das 12 Apostoli Berlin an das Angebot gebunden hält, vermerkt.
2.2 Das 12 Apostoli Berlin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder ahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli Berlin beruhen.
Für sonstige Schäden haftet das 12 Apostoli Berlin nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli
Berlin beruhen. Sofern jedoch eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli Berlin verletzt wird, haftet das 12 Apostoli Berlin auch für sonstige
Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in § 2 nicht anderweitig
geregelt, ausgeschlossen. Die Regelung in § 2.6 bleibt unberührt."
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2.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des 12 Apostoli Berlin auftreten, wird das 12
Apostoli Berlin bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das 12 Apostoli
Berlin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
2.4 Bei der Verpflichtung von Fremdpersonal für die Veranstaltungen haftet das 12 Apostoli Berlin
nur für die ordnungsgemäße Auswahl des beauftragten Unternehmens. Im Schadensfall tritt das 12
Apostoli Berlin ihm zustehende Ersatzansprüche gegen die Fremdfirma an den Kunden ab.
2.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des 12 Apostoli Berlin auf Schadenersatz für anfängliche
Sachmängel nach § 536 a Abs. 1. Alt. BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.6 Alle Ansprüche gegen das 12 Apostoli Berlin verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli Berlin beruhen, oder für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli Berlin beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das 12 Apostoli Berlin ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom 12 Apostoli Berlin
zugesagten Leistungen zu erbringen."
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des 12 Apostoli Berlin zu bezahlen. Dies gilt auch für die vom
Kunden direkt oder über das 12 Apostoli Berlin beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und
von 12 Apostoli Berlin verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und erhöht sich der
vom 12 Apostoli Berlin allgemein für diese Leistungen berechnete Preis, kann das 12 Apostoli Berlin
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, höchstens jedoch um 5%.
3.5 Rechnungen des 12 Apostoli Berlin ohne Fälligkeitsdatum sind sofort zu begleichen. Das 12
Apostoli Berlin kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
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Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem 12 Apostoli Berlin bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das 12 Apostoli Berlin ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden 50 % der voraussichtlichen
Rechnungssumme als Anzahlung zu verlangen, weitere 40 % sind bis zu drei Werktage vor der
Veranstaltung zu leisten. Nach Abschluss der Veranstaltung wird eine Schlussrechnung über den
reselichen Betrag mit sofortiger Fälligkeit erstellt. 12 Apostoli Berlin ist berechtigt eine
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das 12 Apostoli Berlin berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug geltend die gesetzlichen Regelungen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten oder
entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des 12 Apostoli Berlin aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des
12 Apostoli Berlin (No Show)"
4.1 Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn von dem mit dem 12 Apostoli Berlin
geschlossenen Vertrag ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das 12 Apostoli Berlin der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem 12 Apostoli Berlin und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadensersatzansprüche des 12 Apostoli Berlin auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem 12
Apostoli Berlin ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, bereits erloschen und/oder besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das 12 Apostoli Berlin den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, sofern der Grund für die
Nichtinanspruchnahme aus dem Risikobereich des Kunden stammt. Das 12 Apostoli Berlin hat die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6
pauschalisiert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist. Dem 12 Apostoli Berlin steht der Nachweis frei, dass ein
höherer Anspruch entstanden ist.
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4.4 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist 12 Apostoli Berlin dazu berechtigt folgend
Entschädigungsanspruch zu stellen:
- bis zu 30 Tage vor Veranstaltungstermin 30% des Auftragswertes
- 29-15 Tage vor Veranstaltunsgtermin 50% des Auftragswertes
- 14-8 Tage vor Veranstaltungstermin 70% des Auftragswertes
- 7-0 Tage vor Veranstaltungstermin 100% des Auftragswertes"
4.5 Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner
seine bis dahin verauslagten Kosten selbst. Für den anderen Vertragspartner verauslagte Kosten sind
von diesem zu erstatten.
§ 5 Rücktritt des 12 Apostoli Berlin, Ausfall der Veranstaltung
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das 12 Apostoli Berlin in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des 12 Apostoli Berlin mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom 12 Apostoli Berlin gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das 12 Apostoli Berlin ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das 12 Apostoli Berlin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom 12 Apostoli
Berlin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das 12 Apostoli Berlin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des 12 Apostoli Berlin in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des 12
Apostoli Berlin zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt."
5.4 Der berechtigte Rücktritt des 12 Apostoli Berlin begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
§ 6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem 12 Apostoli Berlin spätestens fünf
Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des 12 Apostoli
Berlin in Textform. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt,
mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10 % soll dem 12 Apostoli Berlin frühzeitig,
spätestens bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten
Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das 12 Apostoli Berlin berechtigt, die
bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu
tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Zusätzlich hat der Kunde folgende
Entschädigung zu leisten:
- bis zu 30 Tage vor Veranstaltungstermin 30% des ausgefallenen Umsatzes
- 29-15 Tage vor Veranstaltungstermin 50 % des ausgefallenen Umsatzes
- 14-7 Tage vor Veranstaltungstermin 70% des ausgefallenen Umsatzes
- 7-0 Tage vor Veranstaltungstermin100% des ausgefallenen Umsatzes"
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
12 Apostoli Berlin diesen Abweichungen zu, so kann das 12 Apostoli Berlin die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das 12 Apostoli Berlin trifft ein
Verschulden.
§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem 12 Apostoli Berlin in Textform. In diesen Fällen
wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit das 12 Apostoli Berlin für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des
Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt
die 12 Apostoli Berlin von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes
des 12 Apostoli Berlin bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende
Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des 12 Apostoli Berlin gehen zu Lasten
des Kunden, soweit das 12 Apostoli Berlin diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das 12 Apostoli Berlin pauschal erfassen und berechnen.
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8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des 12 Apostoli Berlin berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das 12 Apostoli Berlin eine
Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des 12 Apostoli
Berlin ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an vom 12 Apostoli Berlin zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das 12 Apostoli Berlin diese Störungen nicht zu
vertreten hat.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr
des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im 12 Apostoli Berlin. Das 12 Apostoli Berlin
übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, wobei Ziff. 2.2 entsprechend gilt. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu
entsprechen. Das 12 Apostoli Berlin ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das 12 Apostoli Berlin berechtigt, bereits eingebrachtes
Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung
und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem 12 Apostoli Berlin abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das 12 Apostoli Berlin die Entfernung und
Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann das 12 Apostoli Berlin für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen.
§ 10 Haftung des Kunden
10.1 Die Verantwortlichkeit für die Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und
nachfolgenden Abwicklung liegt grundsätzlich beim Kunden.
10.2 Der Kunde haftet dem 12 Apostoli Berlin und Dritten gegenüber für alle Schäden, die von ihm
oder sonstigen Personen, die auf seine Veranlassung mit dem Mietgegenstand in Berührung
kommen, schuldhaft im Sinn von § 276 Abs. 1, 2 BGB verursacht werden. Im Besonderen haftet der
Kunde in vollem Umfang für Schäden, die an Einrichtungen, Inventaren und Geräten durch ihn selbst,
seine Beauftragten, Besucher oder sonstige Dritte, denen er Zutritt gewährt, schuldhaft verursacht
werden. Weitergehende Regelungen in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen bleiben
unberührt. Sämtliche Schäden am Gebäude und/oder Inventar sind vom Kunden, seinen Organen,
gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich dem 12 Apostoli Berlin zu
melden.
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10.3 Der Kunde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht im Mietobjekt. Ferner stellt er das 12
Apostoli Berlin von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Seiten
privater oder öffentlicher Dritter während oder nach der Vertragsdauer gegen das 12 Apostoli Berlin
aufgrund der durchgeführten Veranstaltung geltend gemacht werden und in den
Verantwortungsbereich des Kunden fallen.
10.4 Der Kunde hat sich in ausreichendem Umfang wegen Haftpflicht und Feuerhaftpflicht zu
versichern und den Nachweis darüber vor der Veranstaltung durch Vorlage des Versicherungsscheins
zu erbringen. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung hat insbesondere Schadensersatz wegen
Beschädigung des Mietobjektes und Zubehör sowie die Freistellung des 12 Apostoli Berlin von
Ansprüchen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu umfassen.
10.5 Der Kunde stellt das 12 Apostoli Berlin von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung von Seiten privater oder öffentlicher Dritter gegen das 12 Apostoli Berlin aufgrund der
durchgeführten Veranstaltung geltend gemacht werden.
10.6 Das 12 Apostoli Berlin kann unbeschadet weiterer Regelungen in diesem Vertrag vom Kunden
die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie
oder Bürgschaft verlangen.
§ 11 Zurückgebliebene Sachen
Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet. Das
12 Apostoli Berlin bewahrt solche Gegenstände drei Monate auf; danach werden diese dem lokalen
Fundbüro übergeben, sofern diese einen erkennbaren Wert haben.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr
Berlin Deutschland. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin, Deutschland.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen
Privatrechts (IPR) ist ausgeschlossen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.